Teilnahmebedingungen

Kreisjugendring Dingolfing-Landau

des Bayerischen Jugendrings
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Veranstalter

Der Kreisjugendring Dingolfing-Landau (KJR) ist im Bayerischen Jugendring ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; er erfüllt mit den vorliegenden Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder-und Jugendhilferechts (§ 11 KJHG/SGB VIII). Der Kreisjugendring Dingolfing-Landau ist nicht kommerziellen Reiseveranstaltern gleichzusetzen.

Leistungen, Änderungen

Inhalt, Umfang und Preis der Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Bei den Fahrten kann eine Mindest-/Höchstteilnehmerzahl vorgesehen werden, bei deren Nichterreichen/Überschreiten kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht. Die jeweilige Anreise/Abreise zum/vom Veranstaltungsort wird in der Regel nicht vom KJR Dingolfing-Landau geleistet und verantwortet. Alle Teilnehmer/innen nehmen an allen Programminhalten lt. Programmbeschreibung teil, insbesondere am Baden, sofern nicht die Personensorgeberechtigen mit der Anmeldung schriftlich ein „Verbot“ aussprechen. Unternehmungen, die im Rahmen der Programmbeschreibung ausdrücklich selbstständig für die Teilnehmer/innen ermöglicht werden und nicht im Teilnahmepreis enthalten sind, können auf eigenes Risiko, eigene Kosten eigenverantwortlich und ohne Aufsicht durch den KJR Dingolfing-Landau durchgeführt werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Programminhalte oder Reiserouten, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und nicht vom KJR Dingolfing-Landau wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Der KJR Dingolfing-Landau ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. Teilnehmer/innen werden unverzüglich informiert, geleistete Zahlungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Anmeldung, Zahlung

Jede/r Teilnehmer/in muss das für das jeweilige Angebot vorgeschriebene Alter haben. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung durch die Geschäftsstelle des KJR erfolgt. Nach der schriftlichen Anmeldebestätigung durch die Geschäftsstelle des KJR kann die Teilnehmer-Gebühr sofort oder bis spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn beglichen werden.

Bei Anmeldungen später als vier Wochen vor Maßnahmenbeginn ist der gesamte Teilnehmerpreis sofort fällig. Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, wird eine Absage erteilt. In Absprache mit dem Interessenten kann dieser in eine Warteliste aufgenommen werden und wird benachrichtigt, sobald ein Platz frei wird. Die Vergabe des frei gewordenen Platzes erfolgt nach Ermessen des Kreisjugendrings. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Der/die Teilnahmepreis/Zahlungen sind fristgemäß auf das Konto des KJR Dingolfing-Landau bei der Sparkasse Niederbayern-Mitte IBAN DE86 7425 0000 0100 0007 69, BIC BYLADEM1SRG unter Angabe der Teilnehmer-Nummer zu entrichten.

Rücktritt

Vor Reiseantritt kann ein Teilnehmer durch schriftliche Erklärung (bei Minderjährigen mit Unterschrift der/s gesetzlichen Vertreter/s) von der Reise zurücktreten. Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt in keinem Fall die Rücktrittserklärung.

Bei Erklärung des Rücktritts bis zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses wird eine Bearbeitungsgebühr von 25€ erhoben.

Bei Erklärung des Rücktritts nach Anmeldeschluss sowie bei Nichtantritt der Maßnahme oder Rücktritt während der Maßnahme sind die vollen Veranstaltungskosten zu entrichten.

In besonders begründeten schwerwiegenden Härtefällen kann im Ermessen des Veranstalters von der Erhebung der Pauschale abgesehen werden.

Benennt der ursprüngliche Teilnehmer rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson werden dem Teilnehmer jedenfalls die anfallenden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25€ sowie eventuell anfallende Mehrkosten auferlegt, die durch den Wechsel entstehen. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Muss ein/e Teilnehmer/in während der Maßnahme von dieser zurücktreten, sind die Sorgeberechtigten für die Abholung/ den Rücktransport verantwortlich. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die dem Kreisjugendring durch den Rücktritt entstehen.

Ausschluss

In begründeten Fällen kann im Ermessen des Kreisjugendrings ein Teilnehmer sowohl vor als auch während einer Maßnahme von dieser ausgeschlossen werden.

Begründet ist ein Ausschluss insbesondere, wenn durch eine Erkrankung des Teilnehmers andere Teilnehmer, Betreuer oder der Teilnehmer selbst gefährdet oder im Programmablauf beeinträchtigt werden.

Bei Erklärung des Ausschlusses bis zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses wird eine Bearbeitungsgebühr von 25€ erhoben.

Erfolgt die Erklärung des Ausschlusses nach Anmeldeschluss müssen vom Teilnehmer die vollen Veranstaltungskosten entrichtet werden.

In besonders begründeten schwerwiegenden Härtefällen kann im Ermessen des Veranstalters von der Erhebung der Veranstaltungskosten abgesehen werden.

Muss ein Teilnehmer während einer Maßnahme ausgeschlossen werden, sind die Sorgeberechtigten für die Abholung/den Rücktransport sowie damit einhergehende Kosten verantwortlich. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die dem Kreisjugendring durch den Ausschluss entstehen.

In besonders begründeten schwerwiegenden Härtefällen kann im Ermessen des Veranstalters von der Erhebung der Pauschale abgesehen werden.

Benennt der ursprüngliche Teilnehmer rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson werden dem Teilnehmer jedenfalls die anfallenden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25€ sowie eventuell anfallende Mehrkosten auferlegt, die durch den Wechsel entstehen. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Muss ein/e Teilnehmer/in während der Maßnahme von dieser zurücktreten, sind die Sorgeberechtigten für die Abholung/ den Rücktransport verantwortlich. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die dem Kreisjugendring durch den Rücktritt entstehen.

Höhere Gewalt

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der KJR Dingolfing-Landau als auch der/die Teilnehmer/in den Vertrag nur nach Maßgabe des § 651 j BGB kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der KJR Dingolfing-Landau wird dann den gezahlten Teilnahmepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der KJR Dingolfing-Landau ist verpflichtet, die infolge einer Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den/die Teilnehmer/in zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem/der Teilnehmer/in zur Last.

Versicherungen

Beim KJR Dingolfing-Landau besteht für seine Veranstaltungen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmer/innen selbst verantwortlich, insbesondere zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

Haftung, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

Der KJR Dingolfing-Landau haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für eine gewissenhafte Vorbereitung seiner Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl seiner Betreuer/innen und Leistungsträger. Die Haftung des KJR Dingolfing-Landau für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt, soweit ein Schaden des/der Teilnehmers/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den KJR Dingolfing-Landau herbeigeführt wurde oder er allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der KJR Dingolfing-Landau haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl während einer Veranstaltung, es sei denn, ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der/die Teilnehmer/in haftet für von ihm/von ihr schuldhaft verursachte Schäden, soweit diese nicht von einer Versicherung des KJR Dingolfing-Landau gedeckt sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Vermittelt der KJR Dingolfing-Landau Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für deren Durchführung, soweit in der Programmbeschreibung auf die Vermittlung ausdrücklich hingewiesen wird. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Rechtsvorschriften

Über Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes (Pass, Visa, Zoll-, Devisen- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften) informiert die jeweilige Programmbeschreibung. Über Änderungen wird der KJR Dingolfing-Landau nach bekannt werden unverzüglich informieren. Teilnehmer/innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden bei Auslandsreisen vom KJR Dingolfing-Landau auf Anfrage informiert. Alle Reiseteilnehmer/innen sind selbst für die Einhaltung entsprechender Bestimmungen und die erforderlichen Papiere/Bescheinigungen verantwortlich. Bei Nichtbeachtung trägt der/die Teilnehmer/in die Folgen und damit u.U. verbundene Kosten.

Leistungsstörungen

Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, damit ein eventuell entstehender Schaden gering gehalten bzw. eine Störung behoben werden kann. Beanstandungen müssen vor Ort unverzüglich den Betreuungspersonen bzw. sonstigen vom KJR Dingolfing-Landau beauftragten Personen gemeldet werden und Abhilfe muss verlangt werden. Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet, angebotene, gleichwertige Ersatzleistungen anzunehmen. Wird die Anzeige eines Mangels schuldhaft unterlassen, entstehen keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Dem KJR Dingolfing-Landau ist eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Erst danach und nach Einschaltung der Personensorgeberechtigten darf von Selbstabhilfe Gebrauch gemacht werden oder bei einem erheblichen Mangel die Reise gekündigt werden. Eine Fristsetzung erübrigt sich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom KJR Dingolfing-Landau verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmers/in geboten ist. Der KJR Dingolfing-Landau kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der/die Teilnehmer/in innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung dem KJR Dingolfing-Landau gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/die Teilnehmer/in an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden verhindert war.

Personenbeförderung

Für Personenbeförderungen können lizensierte Busunternehmen vom Veranstalter beauftragt werden. Das lizensierte Busunternehmen führt die Beförderung selbstständig durch und trägt dafür die Verantwortung.

Die Personenbeförderung kann auch durch den Kreisjugendring selbst erfolgen.

Mitteilungspflichten und Krankheitsfälle

Der KJR Dingolfing-Landau ist mit der Anmeldung über Krankheiten oder Gebrechen bzw. sonstige erhebliche Umstände mit Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnahme zu informieren. Werden einem Sorgeberechtigten eine Krankheit oder andere erhebliche Umstände mit potentiellen Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnehmer oder Betreuer erst nach der Anmeldung bekannt, so ist der Veranstalter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dies Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Im Falle von übertragbaren Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist eine Teilnahme nicht erlaubt. Ein Merkblatt zu übertragbaren Krankheiten kann beim KJR Dingolfing-Landau eingesehen werden; siehe „Belehrung“ in der Anlage. Treten derartige Krankheiten während einer Veranstaltung auf, müssen die Teilnehmer/innen zurückgeschickt werden falls nicht eine andere Unterbringung ärztlich angeordnet wird.

Dokumentation

Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer/innen / Personensorgeberechtigen ihr Einverständnis, dass die Veranstaltungen des KJR Dingolfing-Landau dokumentiert werden und angefertigte Fotos, Filme oder sonstiges Material im Rahmen der gemeinnützigen Aufgabenstellung des KJR Dingolfing-Landau veröffentlicht und verwertet werden. Ein Vergütungsanspruch entsteht dadurch nicht.

Preisnachlass

Falls Sie Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder ALG II beziehen, nehmen Sie vor jeglicher Bezahlung Kontakt mit dem KJR auf. Sie können evtl. Zuschüsse über das „Bildungs- und Teilhabegesetz“ vom Landratsamt Dingolfing-Landau oder vom Job-Center erhalten. Die Vergünstigung kann je Kind nur einmal in Anspruch genommen werden. Inhaber/innen der „Juleica“ erhalten unter Vorlage bei gekennzeichneten Maßnahmen 10 % Nachlass. Auf einen Preisnachlass besteht kein Rechtsanspruch.

Kontakt

Kreisjugendring Dingolfing-Landau des Bayerischen Jugendrings, KdöR

Adresse:
Kerschensteinerstraße 7, 84130 Dingolfing

Telefon:
08731/40001

Fax:
08731/60961

E-Mail
www.kreisjugendring-dingolfing-landau.de

Salvatorische Klausel

Ganz oder teilweise rechtsunwirksame einzelne Bestimmungen des Vertrages haben nicht die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Rechtsunwirksame Bestimmungen werden ersetzt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben durch rückwirkend rechtswirksame, die dem Ziel und Zweck der rechtsunwirksamen Regelung/-steile am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.