Teilnahmebedingungen Infos

Veranstalter
Der Kreisjugendring Dingolfing-Landau (KJR) des Bayerischen Jugendrings, KdöR, vertreten durch die*den jeweilige*n Vorsitzende*n ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit und kein kommerzieller Reiseanbieter. Er erfüllt mit den vorliegenden Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts (§ 11 KJHG/SGB VIII).

 

Leistungen, Änderungen
Inhalt, Umfang und Preis der Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Bei den Programmen kann eine Mindest-/Höchstteilnehmerzahl vorgesehen werden, bei deren Nichterreichen/Überschreiten kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht. Die jeweilige Anreise/Abreise zum/vom Veranstaltungsort wird in der Regel nicht vom KJR Dingolfing-Landau geleistet und verantwortet. Alle Teilnehmer*innen nehmen an allen Programminhalten lt. Programmbeschreibung teil, zum Beispiel auch an Badeausflügen, sofern nicht die Personensorgeberechtigen mit der Anmeldung schriftlich ein „Verbot“ aussprechen. Unternehmungen, die im Rahmen der Programmbeschreibung ausdrücklich selbstständig für die Teilnehmer*innen ermöglicht werden und nicht im Teilnahmepreis enthalten sind, können auf eigenes Risiko, eigene Kosten eigenverantwortlich und ohne Aufsicht durch den KJR Dingolfing-Landau durchgeführt werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Programminhalte oder Reiserouten, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und nicht vom KJR Dingolfing-Landau wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Der KJR Dingolfing-Landau ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. Teilnehmer*innen werden unverzüglich informiert, geleistete Zahlungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Der Kreisjugendring Dingolfing-Landau kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Programms beim Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z.B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften u.Ä. Eine Kündigung wegen höherer Gewalt bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Der Kreisjugendring Dingolfing-Landau unterrichtet den*die Teilnehmer*in unverzüglich von Reiseabsagen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, höherer Gewalt oder bei erheblichen Änderungen.

 

Anmeldung, Zahlung
Jede*r Teilnehmer*in muss das für das jeweilige Angebot vorgeschriebene Alter haben. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung durch die Geschäftsstelle des KJR erfolgt ist. Nach der schriftlichen Anmeldebestätigung durch die Geschäftsstelle des KJR ist die Teilnahmegebühr bis zum angegebenen Zeitpunkt oder bis spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn zu begleichen. Bei bestimmten Veranstaltungen ist eine Barzahlung der Teilnahme-Gebühr vor Ort möglich. Dies wird bei der Ausschreibung der Veranstaltung bzw. per E-Mail nach der Anmeldung mitgeteilt.
Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, wird eine Absage erteilt. In Absprache mit dem Interessenten kann dieser in eine Warteliste aufgenommen werden und wird benachrichtigt, sobald ein Platz frei wird.

Die Vergabe des frei gewordenen Platzes erfolgt nach Ermessen des Kreisjugendring. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Die Zahlungen sind fristgemäß auf das Konto des KJR Dingolfing-Landau bei der Sparkasse Niederbayern-Mitte IBAN DE86 7425 0000 0100 0007 69, BIC BYLADEM1SRG unter Angabe der Teilnehmer-Nummer zu entrichten.
Informationen für Ermäßigungen aufgrund sozialer Kriterien können in der Geschäftsstelle, selbstverständlich vertraulich, erfragt werden (siehe unten „Preisnachlass“).

 

Rücktritt
Vor Reiseantritt kann von der Teilnahme durch schriftliche Erklärung (bei Minderjährigen durch die Erklärung des*der gesetzlichen Vertreter*s) von der Reise zurückgetreten werden. Eine schriftliche Rücktrittserklärung wird mit dem Tag des Eingangs der Erklärung beim KJR Dingolfing-Landau wirksam. Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt in keinem Fall die Rücktrittserklärung.
Im Falle eines Rücktritts oder bei Nichtantritt der Veranstaltung kann der KJR Dingolfing-Landau eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen.
Die Stornopauschale berechnet sich pro Person vom Reisepreis wie folgt:
Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15%
Von Tag 29 – Tag 15 vor Veranstaltungsbeginn 30%
Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%
Bei Nichtantritt der Reise/Veranstaltung 100%
Bei Erklärung des Rücktritts wird eine Mindestbearbeitungsgebühr von 10€ für die bereits geleistete Verwaltungsarbeit einbehalten. Ist der Teilnahmebeitrag geringer als 10€, wird der ausgeschriebene Betrag erhoben.
In besonders begründeten schwerwiegenden Härtefällen kann im Ermessen des Veranstalters von der Erhebung der Pauschale abgesehen werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Erkrankung keinen Härtefall darstellt.
Sollte es keine Personen auf der Warteliste geben, die den Platz des*der ursprünglichen Teilnehmers*in ersetzen kann, kann der*die ursprüngliche Teilnehmer*in rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson nennen. Wird rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson benannt, sieht der KJR von der Erhebung der Stornopauschale ab. Es kann trotzdem eine Bearbeitungsgebühr erhoben, sowie die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten an den*die Teilnehmer*in weitergegeben werden. Für den vereinbarten Teilnahmepreis haften die Ersatzperson und der*die ursprüngliche Teilnehmer*in gesamtschuldnerisch.
Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Muss ein*e Teilnehmer*in während der Maßnahme von dieser zurücktreten, sind die Sorgeberechtigten für die Abholung/den Rücktransport verantwortlich. Der*Die Teilnehmer*in haftet für Schäden, die dem Kreisjugendring durch den Rücktritt entstehen. Eine (Teil-)Rückerstattung der Veranstaltungskosten ist nicht möglich.

 

Ausschluss
In begründeten Fällen kann im Ermessen des Kreisjugendrings ein*e Teilnehmer*in sowohl vor als auch während einer Maßnahme von dieser ausgeschlossen werden.
Begründet ist ein Ausschluss zum Beispiel, wenn durch eine Erkrankung/Verhalten des*der Teilnehmers*in andere Teilnehmer*innen, Betreuer*innen oder der*die Teilnehmer*in selbst gefährdet oder im Programmablauf beeinträchtigt werden.
Der Zeitpunkt der Erklärung des Ausschlusses durch den KJR des*der Teilnehmer*in ist maßgeblich für die Höhe der zu zahlenden Kosten. Diese richten sich nach der Stornopauschale. (Siehe Rücktritt) In besonders begründeten schwerwiegenden Härtefällen kann im Ermessen des Veranstalters von der Erhebung der Veranstaltungskosten abgesehen werden.
Muss ein*e Teilnehmer*in während einer Maßnahme ausgeschlossen werden, sind die Sorgeberechtigten für die Abholung/den Rücktransport sowie damit einhergehende Kosten verantwortlich. Der*Die Teilnehmer*in haftet für Schäden, die dem Kreisjugendring durch den Ausschluss entstehen.

 

Höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der KJR Dingolfing-Landau als auch der*die Teilnehmer*in den Vertrag nur nach Maßgabe des § 651j BGB kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der KJR Dingolfing-Landau wird dann den gezahlten Teilnahmepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der KJR Dingolfing-Landau ist verpflichtet, die infolge einer Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den*die Teilnehmer*in zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von dem*der Teilnehmer*in zu tragen und können durch den KJR Dingolfing-Landau bezuschusst werden. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem*der Teilnehmer*in zur Last.

 

Versicherungen
Beim KJR Dingolfing-Landau besteht für seine Veranstaltungen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich, insbesondere zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

 

Haftung, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Der KJR Dingolfing-Landau sorgt im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für eine gewissenhafte Vorbereitung seiner Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl seiner Betreuer*innen und Leistungsträger. Die Haftung des KJR Dingolfing-Landau für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt, soweit ein Schaden des*der Teilnehmers*in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den KJR Dingolfing-Landau herbeigeführt wurde oder er allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der KJR Dingolfing-Landau haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl während einer Veranstaltung, es sei denn, ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der*Die Teilnehmer*in haftet für von ihm*von ihr schuldhaft verursachte Schäden, soweit diese nicht von einer Versicherung des KJR Dingolfing-Landau gedeckt sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Vermittelt der KJR Dingolfing-Landau Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für deren Durchführung. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

Rechtsvorschriften
Über Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes (Pass, Visa, Zoll-, Devisen- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften) informiert die jeweilige Programmbeschreibung. Über Änderungen wird der KJR Dingolfing-Landau nach bekannt werden unverzüglich informieren. Teilnehmer*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden bei Auslandsreisen vom KJR Dingolfing-Landau auf Anfrage informiert. Alle Reiseteilnehmer*innen sind selbst für die Einhaltung entsprechender Bestimmungen und die erforderlichen Papiere/Bescheinigungen verantwortlich. Bei Nichtbeachtung trägt der*die Teilnehmer*in die Folgen und damit u.U. verbundene Kosten.

 

Leistungsstörungen
Teilnehmer*innen sowie deren gesetzliche Vertreter*innen sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, damit ein eventuell entstehender Schaden geringgehalten bzw. eine Störung behoben werden kann. Beanstandungen müssen vor Ort unverzüglich den Betreuungspersonen bzw. sonstigen vom KJR Dingolfing-Landau beauftragten Personen gemeldet werden und Abhilfe muss verlangt werden. Der*Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, angebotene, gleichwertige Ersatzleistungen anzunehmen. Wird die Anzeige eines Mangels schuldhaft unterlassen, entstehen keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Dem KJR Dingolfing-Landau ist eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Erst danach und nach Einschaltung der Personensorgeberechtigten darf von Selbstabhilfe Gebrauch gemacht werden oder bei einem erheblichen Mangel die Reise gekündigt werden. Eine Fristsetzung erübrigt sich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom KJR Dingolfing-Landau verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des*der Teilnehmers*in geboten ist. Der KJR Dingolfing-Landau kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der*die Teilnehmer*in unmittelbar, aber spätestens innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung dem KJR Dingolfing-Landau gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der*die Teilnehmer*in an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden verhindert war.

 

Personenbeförderung
Für Personenbeförderungen können lizensierte Beförderungsunternehmen vom Veranstalter beauftragt werden. Das lizensierte Beförderungsunternehmen führt die Beförderung selbstständig durch und trägt dafür die Verantwortung.

Die Personenbeförderung kann auch durch den Kreisjugendring selbst erfolgen.

 

Mitteilungspflichten und Krankheitsfälle
Der KJR Dingolfing-Landau ist mit der Anmeldung über Krankheiten oder Gebrechen bzw. sonstige erhebliche Umstände mit Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnahme zu informieren. Werden einem*einer Sorgeberechtigten eine Krankheit oder andere erhebliche Umstände mit potenziellen Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnehmer*innen oder Betreuer*innen erst nach der Anmeldung bekannt, so ist der Veranstalter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dies Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes*der Ärztin für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Im Falle von übertragbaren Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist eine Teilnahme nicht erlaubt. Ein Merkblatt zu übertragbaren Krankheiten kann beim KJR Dingolfing-Landau eingesehen werden; siehe „Belehrung“ unter Infoblätter auf der Homepage des KJR. Treten derartige Krankheiten während einer Veranstaltung auf, müssen die Teilnehmer*innen zurückgeschickt werden, falls nicht eine andere Unterbringung ärztlich angeordnet wird.

 

Dokumentation
Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer*innen / Personensorgeberechtigen gesondert ihr Einverständnis, dass die Veranstaltungen des KJR Dingolfing-Landau dokumentiert werden und angefertigte Fotos, Filme oder sonstiges Material im Rahmen der gemeinnützigen Aufgabenstellung des KJR Dingolfing-Landau veröffentlicht und archiviert werden. Ein Vergütungsanspruch entsteht dadurch nicht.

 

Preisnachlass
Falls Sie Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder ALG II beziehen, können Sie vor der Bezahlung Kontakt mit dem KJR aufnehmen. Sie können evtl. Zuschüsse über das „Bildungs- und Teilhabegesetz“ vom Landratsamt Dingolfing-Landau oder vom Job-Center erhalten. Die Vergünstigung kann je Kind nur einmal in Anspruch genommen werden. Inhaber*innen der „Juleica“ erhalten unter Vorlage bei gekennzeichneten Maßnahmen 10 % Nachlass.
Auf einen Preisnachlass besteht kein Rechtsanspruch.

Salvatorische Klausel
Ganz oder teilweise rechtsunwirksame einzelne Bestimmungen des Vertrages haben nicht die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Rechtsunwirksame Bestimmungen werden ersetzt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben durch rückwirkend rechtswirksame, die dem Ziel und Zweck der rechtsunwirksamen Regelung/Stelle am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

 

Kontakt
Kreisjugendring Dingolfing-Landau des Bayerischen Jugendrings, KdöR

Adresse: Kerschensteinerstraße 7, 84130 Dingolfing
Telefon: Telefon 08731/40001
E-Mail: info@kjr-dgf-lan.de Homepage: www.kreisjugendring-dingolfing-landau.de