JULEICA – Kurzinfo

für Juleica-InhaberInnen, Unterstützer und Sponsoren der Jugendarbeit

Was ist die Juleica?

Die einheitliche Jugendleiter-Card (JULEICA) im Format einer Scheckkarte soll den ehrenamtlich tätigen Jugendleiterinnen und Jugendleitern eine amtliche Legitimation geben, die ihnen die Ausübung der Tätigkeit erleichtert und bundesweit anerkannt ist.

Wozu dient die Juleica?

Die Jugendleiter-Card soll Jugendleitern und Jugendleiterinnen insbesondere dienen

a) zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen.

b) zur Legitimation gegenüber Behörden und anderen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (zum Beispiel Jugendämter, Polizei, Konsulate).

c) zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der für Jugendgruppen und Jugendleiter vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen, z.B.

  • Freistellung nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit
  • Gewährung von Aufwandsent-schädigungen
  • Fahrpreisermäßigungen im öffentlichen Verkehr
  • Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten
  • kostenfreie Benutzung von Räumen
  • Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe.

d.) zur Erlangung sonstiger Vergünstigungen bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen (z.B. Theatern, Filmtheatern, Museen, Schwimmbädern).

Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung durch die Obersten Landesjugendbehörden können die an die Jugendleiter-Card geknüpften Vergünstigungen in allen Ländern der Bundesrepublik in Anspruch genommen werden.

Wer bekommt die Juleica?

Der Ausweis wird in der Regel nur für ehrenamtlich tätige Jugendleiter und -leiterinnen ausgestellt. Das sind alle in der Jugendarbeit als Leiter oder Helfer tätige Personen, sofern diese Tätigkeit kontinuierlich über einen längeren Zeitraum und nicht im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses, sondern im Wesentlichen unentgeltlich ausgeübt wird.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Der Jugendleiter muss

  • für eine dem Bayerischen Jugendring angehörende Jugendorganisation, Jugendverband, Jugendgemeinschaft oder Jugendring) oder
  • für einen sonstigen gemäß § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder
  • für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein.

Zusätzlich gibt es die Ehrenamtskarte

Juleica-Inhaber erhalten zusätzlich die Ehrenamtskarte, die weitere Vergünstigungen ermöglicht. Die Juleica zeichnet sich gegenüber der Ehrenamtskarte durch die fundierte Ausbildung der Jugendleiter aus.

Was habe ich als Sponsor bzw. Unterstützer von der Juleica?

  • das positives Meinungsbild in der Öffentlichkeit wird gefördert
  • ein stärkeres Engagement in der Jugendarbeit wird erreicht
  • kostenlose Werbung
  • positive Multiplikatoreffekte (einer kommt mit Vergünstigung und bringt Freunde mit, die den vollen Preis bezahlen und ansonsten gar nicht gekommen wären)
  • eine Belohnung der in der Jugendarbeit aktiven ehrenamtlichen Menschen, was letztlich uns allen zu Gute kommt 🙂