Bitte beachten: die Deadline für die Abgabe des Antrags für die Grundförderung ist der 31.10.2022!!

Der Kreisjugendring ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Untergliederung des Bayerischen Jugendrings. Eine der Aufgaben des Kreisjugendrings ist es, das vom Kreistag für Jugendarbeit zur Verfügung gestellte Geld nach eigenen Richtlinien zu verteilen. Hier gibt es Infos und Formulare zu den Fragen: Wer? Wieviel? Für was? Wie oft? Und: Wann?

Folgende Bereiche werden gefördert:

  1. FÖRDERUNG DER JUGENDBILDUNG
  2. FÖRDERUNG VON FREIZEITMASSNAHMEN
  3. FÖRDERUNG VON VERANSTALTUNGEN DER INTERNATIONALEN JUGENDBEGEGNUNG
  4. FÖRDERUNG DER PROJEKTARBEIT/AKTIVITÄTEN
  5. FÖRDERUNG DER RENOVIERUNG UND AUSSTATTUNG VON EINRICHTUNGEN DER JUGENDARBEIT
  6. FÖRDERUNG VON GERÄTEN/MATERIALIEN
  7. GRUNDFÖRDERUNG DER JUGENDVERBÄNDE
  8. STARTHILFE ZUM AUFBAU NEUER JUGENGRUPPEN UND –VERBÄNDE
  9. FÖRDERUNG VON JUGENDLEITER/-INNEN MIT JULEICA
  10. FÖRDERUNG DER TEILNAHME AN AUS- UND FORTBILDUNG FÜR EHRENAMTLICHE JUGENDLEITER/-INNEN