Teilnahmebedingungen Infos

Ausschluss
In begründeten Fällen kann im Ermessen des Kreisjugendrings ein*e Teilnehmer*in sowohl vor als auch während einer Maßnahme von dieser ausgeschlossen werden.
Begründet ist ein Ausschluss zum Beispiel, wenn durch eine Erkrankung/Verhalten des*der Teilnehmers*in andere Teilnehmer*innen, Betreuer*innen oder der*die Teilnehmer*in selbst gefährdet oder im Programmablauf beeinträchtigt werden.
Der Zeitpunkt der Erklärung des Ausschlusses durch den KJR des*der Teilnehmer*in ist maßgeblich für die Höhe der zu zahlenden Kosten. Diese richten sich nach der Stornopauschale. (Siehe Rücktritt) In besonders begründeten schwerwiegenden Härtefällen kann im Ermessen des Veranstalters von der Erhebung der Veranstaltungskosten abgesehen werden.
Muss ein*e Teilnehmer*in während einer Maßnahme ausgeschlossen werden, sind die Sorgeberechtigten für die Abholung/den Rücktransport sowie damit einhergehende Kosten verantwortlich. Der*Die Teilnehmer*in haftet für Schäden, die dem Kreisjugendring durch den Ausschluss entstehen.

 

Höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der KJR Dingolfing-Landau als auch der*die Teilnehmer*in den Vertrag nur nach Maßgabe des § 651j BGB kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der KJR Dingolfing-Landau wird dann den gezahlten Teilnahmepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der KJR Dingolfing-Landau ist verpflichtet, die infolge einer Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den*die Teilnehmer*in zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von dem*der Teilnehmer*in zu tragen und können durch den KJR Dingolfing-Landau bezuschusst werden. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem*der Teilnehmer*in zur Last.

 

Versicherungen
Beim KJR Dingolfing-Landau besteht für seine Veranstaltungen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich, insbesondere zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

 

Haftung, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Der KJR Dingolfing-Landau sorgt im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für eine gewissenhafte Vorbereitung seiner Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl seiner Betreuer*innen und Leistungsträger. Die Haftung des KJR Dingolfing-Landau für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt, soweit ein Schaden des*der Teilnehmers*in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den KJR Dingolfing-Landau herbeigeführt wurde oder er allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der KJR Dingolfing-Landau haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl während einer Veranstaltung, es sei denn, ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der*Die Teilnehmer*in haftet für von ihm*von ihr schuldhaft verursachte Schäden, soweit diese nicht von einer Versicherung des KJR Dingolfing-Landau gedeckt sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Vermittelt der KJR Dingolfing-Landau Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für deren Durchführung. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

Rechtsvorschriften
Über Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes (Pass, Visa, Zoll-, Devisen- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften) informiert die jeweilige Programmbeschreibung. Über Änderungen wird der KJR Dingolfing-Landau nach bekannt werden unverzüglich informieren. Teilnehmer*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden bei Auslandsreisen vom KJR Dingolfing-Landau auf Anfrage informiert. Alle Reiseteilnehmer*innen sind selbst für die Einhaltung entsprechender Bestimmungen und die erforderlichen Papiere/Bescheinigungen verantwortlich. Bei Nichtbeachtung trägt der*die Teilnehmer*in die Folgen und damit u.U. verbundene Kosten.

 

Leistungsstörungen
Teilnehmer*innen sowie deren gesetzliche Vertreter*innen sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, damit ein eventuell entstehender Schaden geringgehalten bzw. eine Störung behoben werden kann. Beanstandungen müssen vor Ort unverzüglich den Betreuungspersonen bzw. sonstigen vom KJR Dingolfing-Landau beauftragten Personen gemeldet werden und Abhilfe muss verlangt werden. Der*Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, angebotene, gleichwertige Ersatzleistungen anzunehmen. Wird die Anzeige eines Mangels schuldhaft unterlassen, entstehen keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Dem KJR Dingolfing-Landau ist eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Erst danach und nach Einschaltung der Personensorgeberechtigten darf von Selbstabhilfe Gebrauch gemacht werden oder bei einem erheblichen Mangel die Reise gekündigt werden. Eine Fristsetzung erübrigt sich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom KJR Dingolfing-Landau verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des*der Teilnehmers*in geboten ist. Der KJR Dingolfing-Landau kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der*die Teilnehmer*in unmittelbar, aber spätestens innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung dem KJR Dingolfing-Landau gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der*die Teilnehmer*in an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden verhindert war.

 

Personenbeförderung
Für Personenbeförderungen können lizensierte Beförderungsunternehmen vom Veranstalter beauftragt werden. Das lizensierte Beförderungsunternehmen führt die Beförderung selbstständig durch und trägt dafür die Verantwortung.

Die Personenbeförderung kann auch durch den Kreisjugendring selbst erfolgen.

 

Mitteilungspflichten und Krankheitsfälle
Der KJR Dingolfing-Landau ist mit der Anmeldung über Krankheiten oder Gebrechen bzw. sonstige erhebliche Umstände mit Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnahme zu informieren. Werden einem*einer Sorgeberechtigten eine Krankheit oder andere erhebliche Umstände mit potenziellen Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnehmer*innen oder Betreuer*innen erst nach der Anmeldung bekannt, so ist der Veranstalter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dies Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes*der Ärztin für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Im Falle von übertragbaren Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist eine Teilnahme nicht erlaubt. Ein Merkblatt zu übertragbaren Krankheiten kann beim KJR Dingolfing-Landau eingesehen werden; siehe „Belehrung“ unter Infoblätter auf der Homepage des KJR. Treten derartige Krankheiten während einer Veranstaltung auf, müssen die Teilnehmer*innen zurückgeschickt werden, falls nicht eine andere Unterbringung ärztlich angeordnet wird.

 

Dokumentation
Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer*innen / Personensorgeberechtigen gesondert ihr Einverständnis, dass die Veranstaltungen des KJR Dingolfing-Landau dokumentiert werden und angefertigte Fotos, Filme oder sonstiges Material im Rahmen der gemeinnützigen Aufgabenstellung des KJR Dingolfing-Landau veröffentlicht und archiviert werden. Ein Vergütungsanspruch entsteht dadurch nicht.

 

Preisnachlass
Falls Sie Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder ALG II beziehen, können Sie vor der Bezahlung Kontakt mit dem KJR aufnehmen. Sie können evtl. Zuschüsse über das „Bildungs- und Teilhabegesetz“ vom Landratsamt Dingolfing-Landau oder vom Job-Center erhalten. Die Vergünstigung kann je Kind nur einmal in Anspruch genommen werden. Inhaber*innen der „Juleica“ erhalten unter Vorlage bei gekennzeichneten Maßnahmen 10 % Nachlass.
Auf einen Preisnachlass besteht kein Rechtsanspruch.

Salvatorische Klausel
Ganz oder teilweise rechtsunwirksame einzelne Bestimmungen des Vertrages haben nicht die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Rechtsunwirksame Bestimmungen werden ersetzt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben durch rückwirkend rechtswirksame, die dem Ziel und Zweck der rechtsunwirksamen Regelung/Stelle am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

 

Kontakt
Kreisjugendring Dingolfing-Landau des Bayerischen Jugendrings, KdöR

Adresse: Kerschensteinerstraße 7, 84130 Dingolfing
Telefon: Telefon 08731/40001
E-Mail: info@kjr-dgf-lan.de Homepage: www.kreisjugendring-dingolfing-landau.de