Leihbedingungen Theke

  • Die Theke darf nur in trockenem, sauberem Zustand verpackt werden (vor allem die Trinkbecher müssen absolut trocken sein).
  • Das Aufkleben von Werbematerial o. ä. auf die Theke sowie auf den Schirm ist nicht erlaubt!
  • Der Entleiher darf von der Theke keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. An der Theke dürfen keine alkoholhaltigen Getränke ausgegeben werden. Bei Zuwiderhandlung ist der Verleiher oder dessen Vertreter berechtigt, vor Ort die Theke zu schließen. Zusätzlich wird eine Strafe in Höhe von 200,00 € fällig, außerdem wird an diesen Mieter die Theke nicht mehr verliehen.
  • Vor und nach Gebrauch müssen alle Becher sorgfältig gespült werden.
  • Für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Hygienevorschriften ist der Entleiher verantwortlich.