Leihbedingungen Hüpfburg
Leihbedingungen Hüpfburg
- Die Hüpfburg darf nur in trockenem, sauberem Zustand verpackt werden.
- Ist aus triftigen und nachvollziehbaren Gründen (z.B. Nässe) eine Rückgabe am nächsten Werktag nicht möglich, ist dies bis spätestens 10 Uhr in der Geschäftsstelle des KJR (Tel. 08731/40001) zu melden, ansonsten wird der Mietpreis für jeden weiteren Tag, an dem die Hüpfburg nicht zurückgeliefert wird, berechnet.
- Der*Die Entleiher*in darf von der Hüpfburg keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen.
- Da die Hüpfburg nicht vom KJR kontrolliert werden kann, muss der*die Entleiher*in die Hüpfburg nach dem Aufbau auf Schäden überprüfen und diese sofort (vor Nutzung) per Telefon (Nachricht auf AB), Fax oder Mail dem KJR melden und mit Fotos dokumentieren.
Nutzungsrichtlinie Hüpfburg
- Schuhe (auch Turnschuhe) müssen ausgezogen werden!
- Der Verzehr von Speisen und Getränken (auch Lutscher, Kaugummi o.ä.) ist während der Benutzung der Hüpfburg verboten.
- Es ist darauf zu achten, dass Kinder vor Betreten der Hüpfburg alle Gegenstände, die evtl. zu Verletzungen führen können (Schlüsselanhänger, Brillen, Haarspangen o.ä.) ablegen.
- Das Besteigen der Außenwände der Hüpfburg ist untersagt.
- Während des Betriebes ist die Hüpfburg mit einem Seil o.ä. mindestens in 1m Umkreis zu sperren.
- Die aufgebaute Hüpfburg darf nicht unbeaufsichtigt stehen. Aufsichtspersonal ist notwendig, um zu verhindern, dass z. B. waghalsige Figuren (Saltos o. ä.) gesprungen werden, zu viele Kinder auf der Hüpfburg springen oder auf kleine Kinder keine Rücksicht genommen wird.
- Bei offenem Feuer muss die Hüpfburg in sicherer Entfernung stehen. (Funkenflug/Hitzestrahlung beachten)!
Für den Aufbau der Hüpfburg werden 4 Personen benötigt
Die Hüpfburg ist in einem Pkw-Anhänger – evtl. Adapter f. Blinkeranlage/Anhänger mitbringen!

