Leihbedingungen Allgemein

  • Eine kostenfreie Stornierung dieses Vertrages muss spätestens 14 Tage vor Abholdatum erfolgen. Andernfalls behält sich der Verleiher (KJR) gemäß § 537 BGB das Recht vor, 90% der vereinbarten Leihgebühr in Rechnung zu stellen, sofern kein anderweitiger Verleih möglich ist. Für den Bus gelten gesonderte Stornierungsbedingungen. Diese sind den besonderen Verleihbedingungen für den Bus zu entnehmen.
  • Sollte der Verleihgegenstand aufgrund des Wetters nicht aufgebaut oder genutzt werden können, behält sich der Kreisjugendring vor, ggf. nicht die vollen Verleihkosten zu berechnen, sondern nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von max. 25,- € zu verlangen.
  • Bereitstellungsverzögerungen infolge von Reparaturen durch Vormieter kann der Kreisjugendring nicht entschädigen.
  • Die Verladung der Verleihgeräte und -gegenstände wird vom*von der Entleiher*in selbst
    vorgenommen. Bei Entgegennahme, spätestens bei Ingebrauchnahme hat der*die Entleiher*in den ordnungsgemäßen Zustand des Verleihgegenstandes zu überprüfen.
  • Der*Die Entleiher*in trägt das volle Haftungsrisiko infolge Verlustes, Beschädigung oder Zerstörung des Verleihgegenstandes sowie für die Schäden, die Dritten infolge unsachgemäßen Gebrauchs des Verleihgegenstandes entstehen.
  • Der*Die Entleiher*in haftet für alle Schäden, die durch ihn*sie, seine*ihre Organe oder
    Beauftragte, durch Nutzer*innen sowie sonstige Dritte während der Mietzeit verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Der*Die Entleiher*in stellt den Kreisjugendring von etwaigen Schadensersatzansprüchen der Nutzer, die ihre Ursache in der Benutzung haben oder damit in Zusammenhang stehen, auf seine/ihre Kosten frei. Der*Die Entleiher*in ist verpflichtet, Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern.
  • Die Gegenstände sind sorgfältig und funktionsgerecht zu behandeln. Eigenmächtige Reparaturen, Veränderungen jeglicher Art sowie das Anbringen von Werbematerial o. ä. sind verboten.
  • Bestehende oder verursachte Schäden am Gerät sind umgehend per Telefon (Nachricht auf AB), Fax oder per Mail an den Kreisjugendring zu melden und mit Fotos zu dokumentieren. Schäden am Verleihgegenstand, die nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt oder nicht dokumentiert werden, gelten als vom*von der Entleiher*in verursacht.
  • Schäden an Personen, die in Zusammenhang mit dem Verleihgerät entstanden sind, sind umgehend per Telefon (Nachricht auf AB), Fax oder per Mail an den Kreisjugendring zu melden.
  • Alle Verleihgegenstände sind zum vereinbarten Termin in der Geschäftsstelle abzuholen und zurückzubringen.
  • Die Weitergabe der Verleihgegenstände an Dritte ohne Absprache mit dem KJR ist untersagt.
  • Die Gegenstände sind gereinigt, vollständig, trocken und in ordnungsgemäßem Zustand
    zurückzugeben.
  • Der*Die Entleiher*in kann auch nach dem Entleihzeitraum für eventuelle Schäden zur
    Verantwortung gezogen werden, sofern er/sie diese zu verantworten hat
  • Der Kreisjugendring behält sich vor, eine zusätzliche Reinigung dem*der Entleiher*in in Rechnung zu stellen.
  • Bei verspäteter Rückgabe ohne Kenntnis oder Einverständnis des KJR wird jeder Tag, an dem das Gerät nicht zurückgebracht wird, berechnet.
  • Der Kreisjugendring behält sich vor, fehlende bzw. defekte Gegenstände dem*der Entleiher*in in Rechnung zu stellen.
  • Bei Abwicklungsschwierigkeiten und/ oder unsachgemäßer Behandlung der Geräte behält sich der Kreisjugendring vor, an den/die jeweilige/n Verein/Gruppe nicht mehr zu vermieten.
  • Die Bezahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen.
  • Der*Die Entleiher*in darf von den Verleihgegenständen keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen.

ACHTUNG: Zusätzlich zu den Allgemeinen Leihbedingungen gelten die Nutzungsrichtlinien sowie ggf. besondere Verleihbedingungen des jeweiligen Verleihgegenstandes! Diese finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.kreisjugendring-dingolfing-landau.de/verleih/leihbedingungen/

Gültig ab 01.01.2025