Hier findest du Infos zur Kommunalwahl am 08.03.2026
Landkreis
Folgende Ämter werden bei der Kommunalwahl auf Landkreisebene gewählt:
– Der Landrat oder die Landrätin
– Die Kreisräte
Stadt/Gemeinde
Folgende Ämter werden bei der Kommunalwahl auf Stadt oder Gemeindeebene gewählt. Was bei der der Fall ist, kommt darauf an, ob du in einer Stadt oder einer Gemeinde wohnst.
– Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
– Die Gemeinderäte (Wenn du in einer Gemeinde wohnst)
– Die Stadträte (Wenn du in einer Stadt wohnst)
Öffentlicher Nahverkehr zwischen den Orten
Der Landkreis ist für den öffentlichen Nahverkehr zwischen Orten zuständig. Bei uns im Landkreis gibt es:
- Den Landi, das Rufbus-System des Landkreises, der die Orte im Landkreis verbindet.
- Mit dem Fifty-Fifty Taxi können Jugendliche aus dem Landkreis von Freitag-Sonntag zwischen 18.00-6.00 Uhr zum halben Preis fahren. Dabei können sie über die Landkreisgrenzen unterwegs sein, es muss nur Fahrtbeginn oder Ende im Landkreis liegen.
Jugendamt
Das Jugendamt schützt und unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien. Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung von Kindern an das Jugendamt wenden. Ebenso bietet das Jugendamt Beratung und Unterstützung in kindesunterhaltsrechtlichen und familienrechtlichen Fragen an. Zusammen mit den Gemeinden und mit freien Trägern sorgt es für ein flächendeckendes Angebot an Kindertagesbetreuungsmöglichkeiten. Das Jugendamt versteht sich heute in erster Linie als Dienstleistungsbehörde, der Schutz von Kindern bei Kindeswohlgefährdungen ist und bleibt aber genauso seine wichtige Aufgabe. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Kinderschutz: Überwachung und Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt
- Familienhilfe: Unterstützung für Familien in schwierigen Situationen z.B. durch Beratung
- Unterbringung von Kindern und Jugendlichen: Organisation von Pflegefamilien oder Heimen für Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können.
- Förderung der Erziehung: Unterstützung für Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder
- Bildungs- und Freizeitangebote: Organisation von Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen. Im Landkreis gibt es verschiedene Stellen, die Menschen in Notlagen unterstützen und an die du dich im Notfall wenden kannst. Je nach Notlage sind dies:
- Asyl- und Flüchtlingshilfe
- Betreuungsstelle
- Bildung und Teilhabe
- Heimaufsicht
- Krankenhilfe, Altenhilfe
- Schuldner und Insolvenzberatungsstelle
- Seniorenkontaktstelle
- Wohngeldstelle, Lastenzuschuss, Mietzuschuss
Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt sorgt dafür, dass Menschen im Landkreis gesund bleiben.
- Es kontrolliert, ob in Restaurants oder Imbissen sauber gearbeitet wird.
- Es hilft bei ansteckenden Krankheiten, wie Corona oder Grippe, damit sich nicht so viele Menschen anstecken.
- Es kümmert sich um Schuluntersuchungen bei Kindern
- Es berät Menschen, zum Beispiel wenn jemand Probleme mit Drogen oder Alkohol hat.
Krankenhaus
Das Landratsamt ist auch oft für die Krankenhäuser im Landkreis verantwortlich. Es sorgt dann zum Beispiel dafür:
- Dass es genug Ärzte und Pflegepersonal gibt
- Dass die Krankenhäuser gut ausgestattet sind – also mit Betten, Geräten und Medikamenten
- Dass Menschen in der Nähe ein Krankenhaus haben, wenn sie es brauchen
- Dass Rettungsdienste, wie der Krankenwagen, gut organisiert sind
Katastrophenschutz
Wenn etwas Schlimmes passiert, hilft das Landratsamt beim Katastrophenschutz.
- Gibt es beispielsweise einen großen Sturm, Unfälle mit vielen Verletzten oder ein Hochwasser
- Dann sorgt das Landratsamt dafür, dass Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte gut zusammenarbeiten
- Es macht Pläne, damit alle wissen was zu tun ist
- Es organisiert Übungen, damit im Notfall alles klappt.
Kreisstraßen
Im Landkreis gibt es viele Straßen, die zwei Orte miteinander verbinden. Diese nennt man Kreisstraßen. Das Landratsamt kümmert sich darum:
- Dass die Straßen gut gebaut und sicher sind
- Dass Löcher im Asphalt repariert werden
- Dass bei Schnee und Eis gestreut und geräumt wird
- Dass neue Straßen geplant werden, wenn sie gebraucht, werden
weiterführende Schulen
Der Landkreis hat die Trägerschaft über weiterführende Schulen. Dazu gehören die Gymnasien, die Realschulen (Ausnahme: Realschule Niederviehbach), die staatliche Berufsschule, die Förderzentren Dingolfing und Landau sowie die Fachoberschule. Für diese Schulen hat der Landkreis folgende Aufgaben:
- Gebäude: Bau, Renovierung und Instandhaltung der Schulgebäude
- Ausstattung: Möbel, Sporthallen, IT-Ausstattung
- Schulorganisation: Hausmeisterdienste, Schulbusse/Schülerbeförderung
- Finanzen: Finanzierung dieser Aufgaben
Der Landkreis ist nicht für die Einstellung der Lehrkräfte, Lehrplans oder der Unterrichtsgestaltung zuständig.
Förderung von Vereinen und Ehrenamt
Es gibt vom Landkreis verschiedene Möglichkeiten, wie Vereine und Ehrenamt gefördert werden können:
- Ehrenamtskarte: Die Bayerische Ehrenamtskarte kann beim Landkreis beantragt werden
- Es gibt eine Vereinspauschale und ein Sportförderprogramm für Sport und Schützenvereine
- Die Förderung von Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden hat der Landkreis an den Kreisjugendring delegiert. Dieser verteilt das dafür zur Verfügung stehende Geld gemäß der Förderrichtlinien an die Mitgliedsvereine.
usw.
Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt kümmert sich darum, wo Menschen wohnen. Es speichert Informationen wie Name, Geburtsdatum und Adresse. Wenn du in eine andere Stadt oder Wohnung ziehst, musst du dich dort anmelden oder ummelden. Dort bekommst du auch deinen Personalausweis
Bauamt
Bau- und Planungsaufgaben, wie Bebauungspläne und Bauleitplanung steuern die Entwicklung der Stadt. Sie sind notwendig, um Wohnraum, Gewerbe und Infrastruktur sinnvoll aufeinander abzustimmen. So wird die Stadt langfristig planbar gestaltet, damit sie für kommende Generationen lebenswert bleibt.
– Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne)
– Erteilung von Baugenehmigungen (teilweise)
Wirtschaftsförderung & Umwelt
Auch die wirtschaftliche Entwicklung liegt im Interesse der Stadt. Die Förderung von Gewerbe und Tourismus stärkt die lokale Wirtschaft, sichert Arbeitsplätze (BMW) und steigert die Attraktivität Dingolfings als Wohn- und Arbeitsort.“
– Förderung von Gewerbe und Tourismus
Kommunale Versorgung
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sichern die grundlegende Infrastruktur der Stadt.
Müllabfuhr, Straßenreinigung und Grünpflege sorgen für Sauberkeit, Hygiene und ein gepflegtes Stadtbild.
– Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
– Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grünpflege
Standesamt
Das Standesamt stellt offiziell Urkunden zu wichtigen Ereignissen im Leben aus: Geburt, Heirat und Tod. Es sorgt dafür, dass diese Ereignisse rechtlich dokumentiert sind.
Ordnungsamt
Im Bereich Ordnung und Sicherheit erfüllt die Stadt Aufgaben, die für das alltägliche Zusammenleben wichtig sind. Dazu zählen die Kontrolle des Straßenverkehrs, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und die Unterstützung der Polizei. Das Ziel ist, Gefahren abzuwehren und ein sicheres Umfeld für alle zu schaffen.
– örtliche Gefahrenabwehr (z. B. Owi, Polizeiunterstützung)
– Straßenverkehrsrecht / Verkehrsüberwachung
öffentliche Einrichtungen
Öffentliche Einrichtungen, wie die Bibliothek, Museeum, die Musikschulen und einige Vereinsräume sind wichtige Bausteine des kulturellen und sozialen Lebens. Sie eröffnen allen Bürgern Zugang zu Bildung, Kultur und Gemeinschaft und fördern dadurch gesellschaftliche Teilhabe.“
– Bibliothek / Bücherei
– Museen
– Musikschule
– Unterstützung und Räume für Vereine /Fußballplatz
Straßen
Straßen und Wege bilden die Grundlage für Mobilität. Die Stadt ist verantwortlich für den Bau und Erhalt der Gemeindestraßen, für Rad- und Gehwege, sowie für Beleuchtung, Ampeln und Verkehrssicherheit. Dies ermöglicht den Bürgern sichere und verlässliche Bewegungsmöglichkeiten im Alltag.“
– Planung, Bau, Unterhaltung und Instandsetzung der Gemeindestraßen
– Pflege und Erhalt von Gehwegen und Radwegen
– Betrieb und Wartung der Straßenbeleuchtung
– Ausstattung mit Ampeln, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen
– Verkehrssicherungspflicht, etwa Schlaglochbeseitigung und Winterdienst
Kindergärten und Krippen
Kindergärten und Krippen sind eine zentrale kommunale Aufgabe. Hier werden Familien entlastet und Kinder früh gefördert. Die Stadt übernimmt den Betrieb, stellt Personal und Ausstattung und sorgt mit freien und kirchlichen Trägern für ein breit aufgestelltes Betreuungsangebot.
– Die Trägerschaft und Betrieb von städtischen Kindergärten und Kinderkrippen
– Unterhalt der Gebäude und Außenanlagen
– Bereitstellung von Personal und Ausstattung
– Planung und Organisation von Betreuungsplätzen entsprechend dem örtlichen Bedarf
– Kooperation mit freien und kirchlichen Trägern zur Sicherstellung des Gesamtangebots Stichwort Subsidaritätsprinzip
Grund- und Mittelschulen
Die Grund- und Mittelschulen fallen in die Trägerschaft der Stadt. Sie sorgt für Gebäude, Ausstattung und Infrastruktur, damit Bildung vor Ort in guten Rahmenbedingungen stattfinden kann. Schulen sind nicht nur Orte des Lernens, sondern auch gesellschaftliche Zentren im Stadtleben.
– Trägerschaft und Sachaufwand für die Grund- und Mittelschulen in Dingolfing
– Bau, Unterhalt und Sanierung der Schulgebäude und Sportanlagen
– Bereitstellung von Ausstattung wie Möbel, Lehrmittel und digitale Infrastruktur
Freizeiteinrichtungen
Freizeiteinrichtungen wie die Sporthallen, das Caprima, wie auch Eissporthalle, Spiel- und Bolzplätze oder die Isarbegrünung bieten Möglichkeiten zur Bewegung, Erholung und Begegnung. Sie tragen zur Gesundheit, zur Freizeitgestaltung und zum Gemeinschaftsgefühl bei. Die Stadt schafft und erhält diese Angebote, weil sie entscheidend für das soziale Miteinander und die Lebensqualität sind.
– Bau, Unterhalt und Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen und Turnanlagen
– Freibad Caprima und Eissporthalle als Betreiber
– Spielplätze, Bolzplätze und die Skateanlage im Stadtgebiet
– Parks, Grünanlagen und Naherholungsflächen für die Allgemeinheit / Isar begrünung
– Unterstützung von Sport- und Freizeitveranstaltungen in städtischen Einrichtungen
– Finanzierung der Betriebskosten wie Energie, Reinigung usw.
usw.